Eine kleine Anmerkung zu einem nicht ganz kleinen Problem
(Verständnis für kleine Übertreibungen wird vorausgesetzt…)

Das OHLE-Begegnungshaus in Hamburg Poppenbüttel kennt nicht unbedingt jede und jeder in Hamburg. Doch ein Besuch lohnt sich allemal. Vom Ohlendieck führt der Weg in die Ohlendiekshöhe und dann geht es immer geradeaus bis zur Hausnummer Ohlendiekshöhe 24 a. Eigentlich ganz einfach. Für Fußgänger und Radfahrer eigentlich kein Problem. Aber das OHLE-Begegnungshaus ist ja ein Ort für Begegnungen und Kulturveranstaltungen und die Besucherinnen und Besucher einer Kultureinrichtung sind mitunter mit dem Auto unterwegs. Doch weit kommen sie nicht, denn eine Schranke verhindert die Zufahrt zu den Parkplätzen des OHLE.
Ja, dem Begegnungshaus gehören mit einer Besucherkapazität von ca. 80 Personen sagenhaft viele Parkplätze: 6 Parkplätze, immerhin. So sieht es die Bauordnung vor. In der Bauordnung steht aber nix von einer Parkschranke. Nun, die Parkschranke ist eine Erfindung von fördern & wohnen (f & w), der Eigentümerin des Geländes und der Vermieter des OHLE-Begegnungshauses. Denn für die Parkplätze zahlt das OHLE Miete. Genaugenommen zahlt der Steuerzahler die Miete, denn die Mietkosten kommen aus dem Topf des Bezirksamtes Wandsbek. Der kulturinteressierte Steuerzahler steht also vor einer verschlossenen Schranke und sucht vergebens nach einem Schlüssel oder einer Möglichkeit die Schranke zu öffnen.
Nur der gewöhnlich gut informierte Besucher weiß, dass ein Schlüssel zum Öffnen der Schranke bei der Leitung im OHLE erhältlich ist. Muss das so sein? Gibt es keine einfachere Lösung? Nein sagt der Leiter der Anstalt. Also fördern & wohnen ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) als solche Anstalt hat f & w entschieden, dass die Schranke sein muss, um die Parkplätze der Bewohnerinnen und Bewohner vor Fremdparkern zu sichern. Stellen Sie sich nun mal vor, wie viele Schranken in der Freien und Hansestadt Hamburg vorhanden wären, wenn fördern & wohnen das Recht bekäme, das Anwohnerparken in Hamburg mit einer Parkschranke zu sichern? Zum Glück verfügt die Anstalt fördern & wohnen nicht über das Recht das öffentliche Parken in Hamburg mit Parkschranken zu reglementieren. Aber in der Ohlendiekshöhe herrscht nun mal Anstaltsrecht und die Parkschranke soll unbefugtes, massenhaftes Besuchen des OHLE-Begegnungshauses tunlichst verhindern. Nein, Verzeihung das ist natürlich polemisch. Die Parkschranke soll die Parkplätze sichern. Nur, sie verhindert damit auch den Zugang von Besucherinnen und Besuchern, die das OHLE mit dem Auto erreichen wollen oder müssen.
Gibt es Alternativen zur Parkschranke?
Die Parkplätze der Bewohnerinnen und Bewohner könnten durch Parkpoller mit Schlüssel gesichert werden oder die Schranke könnte mit einer Fernbedienung ausgestattet sein. Unbefugtes Parken könnte durch Abschleppen der Polizei beendet werden. Das kostet dem Autofahrer zwar Geld, würde aber dazu führen, dass unbefugtes Parken über kurz oder lang beendet wird. Geld für Alternativen zur Parkschranke besitzt die Anstalt öffentlichen Rechts nicht, sagt sie, wenn sie was sagt. Denn, es ist gar nicht so einfach, jemanden zu finden der was zu sagen hat bei fördern & wohnen. So eine Parkschranke, einmal errichtet, scheint ein Objekt höchst komplizierter Verwaltungsvorgänge in der Anstalt zu sein, also der Anstalt öffentlichen Rechts für die Errichtung von Parkschranken im Hoheitsgebiet von fördern & wohnen.
Der Traum von der schrankenlosen, einfachen Begegnung im OHLE
Es wäre so einfach. Die Parkplätze der Bewohnerinnen und Bewohner im Quartier Ohlendiekshöhe wären gegen unbefugtes Parken geschützt und das OHLE hat ausreichend Parkplätze für die vielen Menschen, die hoffentlich das OHLE besuchen. Denn darum geht es doch um die Begegnung, oder? Oder geht es der Anstalt des öffentlichen Rechtes für die Errichtung von Parkschranken lediglich um die dauerhafte Errichtung von Schranken, die bekanntlich in Deutschland im Zuge der Wiedervereinigung gefallen sind. Aber das ist wohl etwas zu weit ausgeholt. Einmal Schranke immer Schranke, kann aber auch nicht im Interesse von fördern & wohnen liegen, denn es geht ja um Integration und nicht um die Pflege von Schranken. Wenn sich diese Erkenntnis durchsetzt, dann fällt eines Tages, hoffentlich bald, auch die letzte Schranke in der Ohlendiekshöhe.
…nur damit kein Irrtum aufkommt, dieses Bild beschreibt nicht den Ablauf der Kommunikationswege bei fördern & wohnen, vielmehr handelt es sich nur um das amtliche Verkehrszeichen Nr. 215 Kreisverkehrt – pardon: Kreisverkehr muss es heißen…
